• 4 Freiheiten des europäischen Binnenmarktes
  • Julian.Zellner10
  • 13.09.2023
  • WBS
  • M (Mindeststandard), R (Regelstandard)
  • 8
  • Einzelarbeit
  • Arbeitsblatt
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Der eu­ro­päi­sche Bin­nen­markt setzt sich aus den 27 EU Mit­glieds­staa­ten und den fol­gen­den vier Staa­ten Is­land, Nor­we­gen, Liech­ten­stein und der Schweiz zu­sam­men. Die­ser Zu­sam­men­schluss wird auch als eu­ro­päi­scher Wirt­schafts­raum be­zeich­net. In einem Bin­nen­markt müs­sen fol­gen­den 4 Frei­hei­ten gel­ten: frei­er Per­so­nen­ver­kehr, frei­er Wa­ren­ver­kehr, frei­er Dienst­leis­tungs­ver­kehr und frei­er Ka­pi­tal­ver­kehr.  

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Was stellst du dir unter den 4 Frei­hei­ten des eu­ro­päi­schen Bin­nen­mark­tes vor? Schrei­be deine Vor­stel­lun­gen in den grau­en Kas­ten.
Bin­nen­markt

Ein Bin­nen­markt ist ein ab­ge­grenz­tes Wirt­schafts­ge­biet, in dem frei und ohne Zoll­schran­ken Han­del ge­trie­ben wer­den kann.

Kurz­in­for­ma­ti­o­nen zu den 4 Frei­hei­ten des eu­ro­päi­schen Bin­nen­mark­tes:





1. frei­er Per­so­nen­ver­kehr

Die Bür­ger dür­fen sich frei im eu­ro­päi­schen Wirt­schafts­raum be­we­gen und ar­bei­ten. Kon­trol­len an den Gren­zen fal­len weg (Schen­ge­ner Ab­kom­men). Die Au­ßen­gren­zen wer­den je­doch stär­ker ge­si­chert.



2. frei­er Wa­ren­ver­kehr

Es wur­den ein­heit­li­che Re­geln und Nor­men für Waren fest­ge­legt sowie Grenz­kon­trol­len auf­ge­ho­ben. Zölle wur­den ab­ge­schafft und  Steu­ern an­ge­gli­chen.



3. frei­er Dienst­leis­tungs­ver­kehr

Jeder Bür­ger des eu­ro­päi­schen Wirt­schafts­raums ist dazu be­rech­tigt, Dienst­leis­tun­gen im EU Aus­land an­zu­bie­ten und in An­spruch zu neh­men. Auch Un­ter­neh­men kön­nen kurz­fris­tig eine Tä­tig­keit im EU Aus­land er­brin­gen, ohne sich dort nie­der­zu­las­sen.



4. frei­er Ka­pi­tal­ver­kehr

Bür­ger des eu­ro­päi­schen Wirt­schafts­raums kön­nen Geld in be­lie­bi­ger Höhe in­ner­halb des Bin­nen­mark­tes trans­fe­rie­ren. Auch Zah­lun­gen ins Nicht-​EU-Ausland wur­den er­leich­tert. Auch kön­nen Bür­ger des eu­ro­päi­schen Wirt­schafts­raums ihr Ka­pi­tal in Fir­men in­ves­tie­ren, die im EU Aus­land sit­zen.



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Ordne die 5 Fälle den 4 Frei­hei­ten des eu­ro­päi­schen Bin­nen­mark­tes rich­tig zu.

5 Fälle zu den 4 Frei­hei­ten des eu­ro­päi­schen Bin­nen­mark­tes

Ord­net die 4 Frei­hei­ten den Bei­spie­len rich­tig zu

Herr David aus Frei­burg fährt mit dem Auto re­gel­mä­ßig nach Frank­reich in den Ur­laub. Den Über­gang von Deutsch­land nach Frank­reich er­kennt er zwar an den ver­än­der­ten Ver­kehrs­schil­dern, aber eine Grenz­kon­trol­le gibt es nicht mehr und eine ge­son­der­te Ein­rei­se­er­laub­nis be­nö­tigt er auch nicht.

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Peter Gru­ber hat eine Fri­seur­leh­re in sei­nem Hei­mat­ort in Ös­ter­reich ab­sol­viert. Nach die­ser Aus­bil­dung möch­te Herr Gru­ber aber im na­he­ge­le­ge­nen Ita­li­en einen Fri­seur­sa­lon auf­ma­chen, weil die bü­ro­kra­ti­schen Hür­den nicht so hoch sind. Er möch­te aber in Ös­ter­reich woh­nen blei­ben, weil er dort seine Fa­mi­lie hat.

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Frau Nowak hat im Ur­laub in Deutsch­land eine tolle Vase ge­kauft. Bei der Rück­rei­se kann sie an der Gren­ze guten Ge­wis­sens über­que­ren. Frü­her hätte sie Zoll­ge­büh­ren zah­len müs­sen.

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Auf einer Messe in Spa­ni­en lernt die Slo­we­ni­en Irena Hor­vat eine let­ti­sche Zahn­tech­ni­ke­rin ken­nen. Sie möch­te in ihr Un­ter­neh­men 30.000 Euro in­ves­tie­ren und kann dies ohne wei­te­re staat­li­che Ge­neh­mi­gun­gen tun.

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Die spa­ni­sche Bau­in­ge­nieu­rin hat ein Job­an­ge­bot der fin­ni­schen Firma Syno er­hal­ten. Sie kann den Ar­beits­ver­trag pro­blem­los un­ter­schrei­ben, ohne eine Be­hör­de in Finn­land oder Spa­ni­en fra­gen zu müs­sen. Auf eine Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung, die sie be­an­tra­gen muss, hat sie einen Rechts­an­spruch.

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