§1 Der/Die StarterIn hat zusätzlich zu den Rechten des vorangehenden Status das Recht …
sich Materialien selbständig aus der Materialbibliothek zu holen.
Lernorte im Lernhaus in Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung zu wählen (Coaching- und Beratungsräume sowie nicht einsehbare Räume ausgenommen).
Gelingensnachweise nach eigenem Ermessen zu schreiben.
sein/ihr iPad nach eigenem Ermessen zum Lernen zu nutzen. Er/Sie muss dies jederzeit belegen können.
andere digitale Hardware mit Erlaubniskarte zu nutzen.
nach Absprache mit der Lernbegleitung mit Kopfhörern heruntergeladene Musik zu hören.
ohne gesonderte Erlaubnis während der Mittagspause an seinem/ihrem Arbeitsplatz im Lernatelier zu lernen.
in der Mittagszeit mit Erlaubniskarte seiner/ihrer Lernbegleitung auf dem Marktplatz zu lernen.
§2 Der/Die StarterIn hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
seinen/ihren Lernplan größtenteils selbständig zu führen.
sich selbständig Ziele zu setzen und daran zu arbeiten.
Termine konsequent einzuhalten.
auf der WIWO-Tafel zuverlässig seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.
mit seiner/ihrer Lernbegleitung abzusprechen, wenn er/sie auf dem Marktplatz lernen will. Hierfür erhält er/sie eine Erlaubniskarte.
grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
§3: Abbruch der Ausbildung zum/zur StarterIn
Die Ausbildung zum/zur STARTERIN wird umgehend abgebrochen, wenn ...
es dem/der AntragstellerIn während der Ausbildung mehr als drei Mal nicht gelingt, alle Ziele zu erreichen (siehe Ausbildungsprotokoll).
der/die AntragstellerIn durch das LPG verurteilt wird.
der/die AntragstellerIn in besonderem Maße gegen Regeln, Abmachungen und Grundsätze der Schulgemeinschaft verstößt, auch wenn sie hier nicht aufgeführt sind.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/ausbildungsvertrag-starterin-cz8kypmv
LernbegleiterIn 1 (aus der eigenen Quadriga)
LernbegleiterIn 2 (aus der eigenen Quadriga)
LernbegleiterIn 3
LerbegleiterIn 4
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/ausbildungsvertrag-starterin-cz8kypmv
Woche 1
Woche 2
Woche 3
Pflichten
Der/Die LernpartnerIn hat …
LP
LB
LP
LB
LP
LB
… sich an das Schulleitbild gehalten.
… sich an die Lernhausordnung gehalten.
... sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen
gehalten.
… seinen/ihren Lernplan größtenteils selbständig geführt.
… sich selbständig Ziele gesetzt und daran gearbeitet.
… Termine konsequent eingehalten.
… auf der WIWO-Tafel zuverlässig seinen/ihren Aufenthaltsort angezeigt.
… mit seiner/ihrer Lernbegleitung abgesprochen, wenn er/sie auf dem Marktplatz lernen wollte. Hierfür erhielt er/sie eine Erlaubniskarte.
… grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz gehalten.
… aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlassen hat, aufgeräumt und ordentlich hinterlassen.
✔ = erreicht
✘ = nicht erreicht
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/ausbildungsvertrag-starterin-cz8kypmv


