• Ausbildungsvertrag StarterIn
  • MNWeG
  • 26.10.2025
  • Graduierungskonzept
  • StarterIn
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§1 Der/Die StarterIn hat zusätzlich zu den Rechten des vorangehenden Status das Recht …

  • sich Materialien selbständig aus der Materialbibliothek zu holen.

  • Lernorte im Lernhaus in Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung zu wählen (Coaching- und Beratungsräume sowie nicht einsehbare Räume ausgenommen).

  • Gelingensnachweise nach eigenem Ermessen zu schreiben.

  • sein/ihr iPad nach eigenem Ermessen zum Lernen zu nutzen. Er/Sie muss dies jederzeit belegen können.

  • andere digitale Hardware mit Erlaubniskarte zu nutzen.

  • nach Absprache mit der Lernbegleitung mit Kopfhörern heruntergeladene Musik zu hören.

  • ohne gesonderte Erlaubnis während der Mittagspause an seinem/ihrem Arbeitsplatz im Lernatelier zu lernen.

  • in der Mittagszeit mit Erlaubniskarte seiner/ihrer Lernbegleitung auf dem Marktplatz zu lernen.



§2 Der/Die StarterIn hat die Pflicht …

  • sich an das Schulleitbild zu halten.

  • sich an die Lernhausordnung zu halten.

  • sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.

  • seinen/ihren Lernplan größtenteils selbständig zu führen.

  • sich selbständig Ziele zu setzen und daran zu arbeiten.

  • Termine konsequent einzuhalten.

  • auf der WIWO-Tafel zuverlässig seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.

  • mit seiner/ihrer Lernbegleitung abzusprechen, wenn er/sie auf dem Marktplatz lernen will. Hierfür erhält er/sie eine Erlaubniskarte.

  • grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.

  • aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.



§3: Abbruch der Ausbildung zum/zur StarterIn

Die Ausbildung zum/zur STARTERIN wird umgehend abgebrochen, wenn ...

  • es dem/der AntragstellerIn während der Ausbildung mehr als drei Mal nicht gelingt, alle Ziele zu erreichen (siehe Ausbildungsprotokoll).

  • der/die AntragstellerIn durch das LPG verurteilt wird.

  • der/die AntragstellerIn in besonderem Maße gegen Regeln, Abmachungen und Grundsätze der Schulgemeinschaft verstößt, auch wenn sie hier nicht aufgeführt sind.

Un­ter­schrift Lern­part­ne­rIn
Un­ter­schrift Lern­be­glei­te­rIn

Lern­be­glei­te­rIn 1 (aus der ei­ge­nen Qua­dri­ga)

Un­ter­schrift Lern­be­glei­te­rIn

Lern­be­glei­te­rIn 2 (aus der ei­ge­nen Qua­dri­ga)

Un­ter­schrift Lern­be­glei­te­rIn

Lern­be­glei­te­rIn 3

Un­ter­schrift Lern­be­glei­te­rIn

Ler­be­glei­te­rIn 4

Un­ter­schrift Lern­be­glei­te­rIn

Woche 1

Woche 2

Woche 3

Pflichten

Der/Die LernpartnerIn hat …

LP

LB

LP

LB

LP

LB



… sich an das Schulleitbild gehalten.

… sich an die Lernhausordnung gehalten.

... sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen

gehalten.

… seinen/ihren Lernplan größtenteils selbständig geführt.

… sich selbständig Ziele gesetzt und daran gearbeitet.

… Termine konsequent eingehalten.

… auf der WIWO-Tafel zuverlässig seinen/ihren Aufenthaltsort angezeigt.

… mit seiner/ihrer Lernbegleitung abgesprochen, wenn er/sie auf dem Marktplatz lernen wollte. Hierfür erhielt er/sie eine Erlaubniskarte.

… grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz gehalten.

… aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlassen hat, aufgeräumt und ordentlich hinterlassen.

 = er­reicht

✘ = nicht er­reicht

Un­ter­schrift Lern­part­ne­rIn
Datum + Un­ter­schrift Lern­be­glei­te­rIn
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