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Unsere Gesellschaft besteht aus ganz unterschiedlichen Menschen. Es gibt gleichzeitig verschiedenste Bedürfnisse und Wünsche, die jeder Einzelne an die Gemeinschaft stellt. Nicht nur die Bedürfnisse von jungen oder alten Menschen müssen berücksichtigt werden, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen, die in ihrem Alltag aufgrund unterschiedlicher Behinderungen eingeschränkt sind. Ein wichtiger Begriff lautet hier: CHANCENGLEICHHEIT.
...bedeutet, dass alle Menschen einer Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten haben sollen, ihr Leben zu gestalten und sich zu entwickeln. Es ist Aufgabe des Staates, Benachteiligungen (Diskriminierungen) im öffentlichen Leben zu beseitigen.
Im Paragraph 3 unseres Grundgesetzes steht:
Niemand darf „wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden“. Und: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 GG Abs. 3)
Merkmal
Wer ist gemeint?
Beispiel für Verletzung
Bsp. Herkunft
Migranten aus anderen Ländern
Sie arbeiten seltener in höheren Positionen oder bekommen schwieriger eine Wohnung.
Geschlecht
[Behinderung
Mann und Frau
Zum Beispiel verdienen Frauen
oftmals weniger als Männer.
Behinderung
Menschen mit einer Behinderung
Eine Rollstuhlfahrerin kann ohne Hilfe nicht in alle öffentlichen Gebäude kommen.
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