Unsere Gesellschaft besteht aus ganz unterschiedlichen Menschen. Es gibt gleichzeitig verschiedenste Bedürfnisse und Wünsche, die jeder Einzelne an die Gemeinschaft stellt. Nicht nur die Bedürfnisse von jungen oder alten Menschen müssen berücksichtigt werden, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen, die in ihrem Alltag aufgrund unterschiedlicher Behinderungen eingeschränkt sind. Ein wichtiger Begriff lautet hier: CHANCENGLEICHHEIT.
...bedeutet, dass alle Menschen einer Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten haben sollen, ihr Leben zu gestalten und sich zu entwickeln. Es ist Aufgabe des Staates, Benachteiligungen (Diskriminierungen) im öffentlichen Leben zu beseitigen.
Im Paragraph 3 unseres Grundgesetzes steht:
Niemand darf „wegen seines Geschlechts, seiner , seiner Rasse, seiner , seiner Heimat und Herkunft, seines , seiner religiösen oder politischen Anschauung oder werden“. Und: „Niemand darf wegen seiner benachteiligt werden.“ (Art. 3 GG Abs. 3)
Merkmal
Wer ist gemeint?
Beispiel für Verletzung
Bsp. Herkunft
[Behinderung
Mann und Frau
Eine Rollstuhlfahrerin kann ohne Hilfe nicht in alle öffentlichen Gebäude kommen.
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