Der/Die DurchstarterIn hat zusätzlich zu den Rechten des vorangehenden Status das Recht …
sich auch während der LA-Zeit (11:35 - 12:00/12:20 Uhr) unter Mitführung seines/ihres DurchstarterInnen-Ausweises nach vorheriger Absprache und anschließender Verabschiedung in die Pause mit seiner/ihrer Lernbegleitung frei auf dem Schulgelände zu bewegen und die Mediothek zu besuchen.
alle Lernräume sowie das Schulgelände (ausgenommen: rotes Lernhaus // Ausnahme für Durchstarter Phase 10, diese dürfen auch den Roten Marktplatz besuchen) unter Mitführung des Durchstarter-Ausweises zum Lernen zu nutzen. Auf Bitte von Lernbegleitungen hat er/sie diese Räume jedoch zu verlassen.
jederzeit Gelingensnachweise zu schreiben.
digitale Hardware unter Mitführung seines/ihres Durchstarter-Ausweises jederzeit zu nutzen.
in der Mittagspause unter Mitführung seines/ihres Durchstarter-Ausweises und mit Erlaubnis seiner/ihrer Eltern (muss in DiLer vermerkt sein) die Bäckerei / Döner im Ortskern zu besuchen. Hierzu geht er/sie zügig hin und zurück und hält sich nicht weiter außerhalb des Schulgeländes auf.
in der Mittagszeit unter Mitführung seines/ihres Durchstarter-Ausweises im Lernhaus zu lernen.
jederzeit mit Kopfhörern heruntergeladene Musik im Lernhaus zu hören.
seinen/ihren Arbeitsplatz in der Lernzeit nach Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung zu verlassen.
ein eigenes DiLer Hintergrundbild auszuwählen (angemessener Inhalt).
Der/Die DurchstarterIn hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
auch in Abwesenheit von Lernbegleitungen, anderen LernpartnerInnen bei der Umsetzung des Schulleitbildes und der Beachtung der Lernhausordnung zu helfen und diese unter Umständen respektvoll auf Fehlverhalten hinzuweisen oder eine Lernbegleitung hierüber zu informieren.
seiner/ihrer Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden.
seinen/ihren Lernplan selbständig, ordentlich und zielorientiert zu führen.
sich selbständig Ziele zu setzen und diese auch in für ihn/sie angemessener Zeit zu erreichen.
seinem/ihrem Leistungsstand entsprechend gut voranzukommen.
Termine zuverlässig einzuhalten.
darauf zu achten, dass alle Angaben in DiLer korrekt sind.
auf der WIWO-Tafel seinen/ihren Aufenthaltsort zuverlässig anzuzeigen.
seinen/ihren Arbeitsplatz selbständig und konstant in Ordnung zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/definition-durchstarterin-pasozrgm


