Der Lernprofi hat zusätzlich zu den Rechten der vorangehenden Status das Recht …
sich während der Lernatelierzeit unter Mitführung seines/ihres LERNPROFI-Ausweises frei auf dem Schulgelände zu bewegen, die Mediothek zu besuchen oder nach Rücksprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung das Schulgelände zu verlassen. In letzterem Fall muss dies in DiLer vermerkt werden.
digitale Hardware jederzeit unter Mitführung seines/ihres LERNPROFI-Ausweises zu nutzen. Hierzu gehört auch der Kopierer.
nach Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung, den Eltern und der betroffenen Fachbegleitungen den offiziellen Unterrichtszeiten fernzubleiben. Dies muss in DiLer unter den Kategorien ‚Home Schooling‘ und ‚Entschuldigte Abwesenheit‘ dokumentiert sein.
sich seine/ihre Pausenzeiten individuell zu planen.
seinen/ihren Arbeitsplatz in der Lernzeit zu verlassen.
Der Lernprofi hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
auch in Abwesenheit von Lernbegleitungen, anderen LernpartnerInnen bei der Umsetzung des Schulleitbildes und der Beachtung der Lernhausordnung zu helfen und diese unter Umständen respektvoll auf Fehlverhalten hinzuweisen oder eine Lernbegleitung hierüber zu informieren.
seiner/ihrer Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden.
sich selbständig Ziele zu setzen und diese auch in für ihn/sie angemessener Zeit zu erreichen.
seinem/ihrem Leistungsstand entsprechend sehr gut voranzukommen und in allen Fächern mindestens zufriedenstellende Leistungen zu erbringen (Notendurchschnitt: mindestens 2,5; keine Note schlechter als 3,5).
Termine zuverlässig einzuhalten.
darauf zu achten, dass alle Angaben in DiLer vollständig und korrekt sind.
auf der WIWO-Tafel seinen/ihren Aufenthaltsort zuverlässig anzuzeigen.
konstant Tutorate (Inputs, Ensembleleitung, Lernhilfe, Lernangebote …) zu übernehmen.
seinen/ihren Arbeitsplatz selbständig und konstant in Ordnung zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
mindestens halbjährlich bei der Lernbegleitung nachzuweisen (Halbjahr: Halbjahresinformation; Schuljahresbeginn: Zeugnis; Tutorate), dass er die Anforderungen des Lernprofis weiterhin erfüllt.
Anmerkungen:
Besonderheiten bei der Ausbildung zum Lernprofi:
Der Status des Lernprofis kann LernpartnerInnen ab Phase 8 verliehen werden.
Der/Die LernpartnerIn muss mind. 3 Schulstunden erfolgreich ein Tutorat durchgeführt haben, bevor er/sie die Ausbildung zum Lernprofi beginnen kann.
Das Tutorat muss auch nach Erlangen des Lernprofis regelmäßig weitergeführt werden.
Für die Gewährung besonderer Rechte (Schulgelände; Unterrichtsbefreiung) ist die ausdrückliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten einzuholen.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/definition-lernprofi-uok4yp8i


