Der/Die NeustarterIn hat das Recht …
während der LA-Zeiten selbständig an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu lernen.
nach Absprache mit und unter Aufsicht seiner/ihrer Lernbegleitung alle Materialien, das iPad, Strukturen und Räume zu nutzen, die ihm/ihr beim Lernen helfen. Muss er/sie hierzu zwingend das Lernatelier verlassen, erhält er/sie eine schriftliche und zeitlich begrenzte Erlaubnis seiner/ihrer Lernbegleitung (Erlaubniskarte).
an allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
auf größtmögliche Unterstützung und Zuwendung durch seine/ihre Lernbegleitung.
den Fachunterricht 5 Minuten vor Beginn aufzusuchen.
Der/Die NeustarterIn hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
seine/ihre Lernbegleitung zu fragen, wenn er/sie den Arbeitsplatz verlassen will. Ist die persönliche Lernbegleitung kurzzeitig nicht anwesend, verlässt der/die NeustarterIn seinen/ihren Arbeitsplatz im Normalfall nicht.
die Nutzung seines iPads während der Schulzeit immer mit seiner/ihrer Lernbegleitung abzusprechen.
seine/ihre Lernbegleitung um Erlaubnis zu fragen, wenn er/sie einen Gelingensnachweis schreiben will.
seine/ihre Lernbegleitung um Erlaubnis zu fragen, wenn er/sie in der Mittagszeit an seinem/ihrem Arbeitsplatz lernen möchte. Diese händigt ihm/ihr dann eine schriftliche und zeitlich begrenzte Erlaubniskarte aus.
auf der WIWO-Tafel seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.
grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
Anmerkungen:
Folgende Ämter können an der ASW nicht von NeustarterInnen bekleidet werden, sofern mit der Lernbegleitung nichts anderes vereinbart wurde:
Mitglied des LernpartnerInnengesprächs (LPG)
LerngruppensprecherIn
StreitschlichterIn
Netzwerk-AssistentIn
iPad-AssistentIn
Die Lernbegleitung muss zu jeder Zeit die Aufsicht des/der Neustarters/Neustarterin gewährleisten, wenn diese ihm/ihr erlaubt außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes zu lernen (aktives Beaufsichtigen!).
Nicht einsehbare Räume dürfen ohne die Anwesenheit einer Lernbegleitung prinzipiell nicht von NeustarterInnen genutzt werden.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/definition-neustarterin-1obcgjkc


