• Definition NeustarterIn
  • MNWeG
  • 26.10.2025
  • Graduierungskonzept
  • NeustarterIn
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Der/Die NeustarterIn hat das Recht …

  • während der LA-Zeiten selbständig an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu lernen.

  • nach Absprache mit und unter Aufsicht seiner/ihrer Lernbegleitung alle Materialien, das iPad, Strukturen und Räume zu nutzen, die ihm/ihr beim Lernen helfen. Muss er/sie hierzu zwingend das Lernatelier verlassen, erhält er/sie eine schriftliche und zeitlich begrenzte Erlaubnis seiner/ihrer Lernbegleitung (Erlaubniskarte).

  • an allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.

  • auf größtmögliche Unterstützung und Zuwendung durch seine/ihre Lernbegleitung.

  • den Fachunterricht 5 Minuten vor Beginn aufzusuchen.

Der/Die NeustarterIn hat die Pflicht …

  • sich an das Schulleitbild zu halten.

  • sich an die Lernhausordnung zu halten.

  • sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.

  • seine/ihre Lernbegleitung zu fragen, wenn er/sie den Arbeitsplatz verlassen will. Ist die persönliche Lernbegleitung kurzzeitig nicht anwesend, verlässt der/die NeustarterIn seinen/ihren Arbeitsplatz im Normalfall nicht.

  • die Nutzung seines iPads während der Schulzeit immer mit seiner/ihrer Lernbegleitung abzusprechen.

  • seine/ihre Lernbegleitung um Erlaubnis zu fragen, wenn er/sie einen Gelingensnachweis schreiben will.

  • seine/ihre Lernbegleitung um Erlaubnis zu fragen, wenn er/sie in der Mittagszeit an seinem/ihrem Arbeitsplatz lernen möchte. Diese händigt ihm/ihr dann eine schriftliche und zeitlich begrenzte Erlaubniskarte aus.

  • auf der WIWO-Tafel seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.

  • grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.

  • aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.

Anmerkungen:

Folgende Ämter können an der ASW nicht von NeustarterInnen bekleidet werden, sofern mit der Lernbegleitung nichts anderes vereinbart wurde:



  • Mitglied des LernpartnerInnengesprächs (LPG)

  • LerngruppensprecherIn

  • StreitschlichterIn

  • Netzwerk-AssistentIn

  • iPad-AssistentIn



Die Lernbegleitung muss zu jeder Zeit die Aufsicht des/der Neustarters/Neustarterin gewährleisten, wenn diese ihm/ihr erlaubt außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes zu lernen (aktives Beaufsichtigen!).

Nicht einsehbare Räume dürfen ohne die Anwesenheit einer Lernbegleitung prinzipiell nicht von NeustarterInnen genutzt werden.

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