Der/Die StarterIn hat zusätzlich zu den Rechten des vorangehenden Status das Recht …
sich Materialien selbständig aus der Materialbibliothek zu holen.
Lernorte im Lernhaus in Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung zu wählen (Coaching- und Beratungsräume sowie nicht einsehbare Räume ausgenommen).
Gelingensnachweise nach eigenem Ermessen zu schreiben.
sein/ihr iPad nach eigenem Ermessen zum Lernen zu nutzen. Er/Sie muss dies jederzeit belegen können.
andere digitale Hardware mit Erlaubniskarte zu nutzen.
nach Absprache mit der Lernbegleitung mit Kopfhörern heruntergeladene Musik zu hören.
ohne gesonderte Erlaubnis während der Mittagspause an seinem/ihrem Arbeitsplatz im Lernatelier zu lernen.
in der Mittagszeit mit Erlaubniskarte seiner/ihrer Lernbegleitung auf dem Marktplatz zu lernen.
Der/Die StarterIn hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
seinen/ihren Lernplan größtenteils selbständig zu führen.
sich selbständig Ziele zu setzen und daran zu arbeiten.
Termine konsequent einzuhalten.
auf der WIWO-Tafel zuverlässig seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.
mit seiner/ihrer Lernbegleitung abzusprechen, wenn er/sie auf dem Marktplatz lernen will. Hierfür erhält er/sie eine Erlaubniskarte.
grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/definition-starterin-uurhdc1k


