• Definition StarterIn
  • MNWeG
  • 26.10.2025
  • Graduierungskonzept
  • StarterIn
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Der/Die StarterIn hat zusätzlich zu den Rechten des vorangehenden Status das Recht …

  • sich Materialien selbständig aus der Materialbibliothek zu holen.

  • Lernorte im Lernhaus in Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung zu wählen (Coaching- und Beratungsräume sowie nicht einsehbare Räume ausgenommen).

  • Gelingensnachweise nach eigenem Ermessen zu schreiben.

  • sein/ihr iPad nach eigenem Ermessen zum Lernen zu nutzen. Er/Sie muss dies jederzeit belegen können.

  • andere digitale Hardware mit Erlaubniskarte zu nutzen.

  • nach Absprache mit der Lernbegleitung mit Kopfhörern heruntergeladene Musik zu hören.

  • ohne gesonderte Erlaubnis während der Mittagspause an seinem/ihrem Arbeitsplatz im Lernatelier zu lernen.

  • in der Mittagszeit mit Erlaubniskarte seiner/ihrer Lernbegleitung auf dem Marktplatz zu lernen.

Der/Die StarterIn hat die Pflicht …

  • sich an das Schulleitbild zu halten.

  • sich an die Lernhausordnung zu halten.

  • sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.

  • seinen/ihren Lernplan größtenteils selbständig zu führen.

  • sich selbständig Ziele zu setzen und daran zu arbeiten.

  • Termine konsequent einzuhalten.

  • auf der WIWO-Tafel zuverlässig seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.

  • mit seiner/ihrer Lernbegleitung abzusprechen, wenn er/sie auf dem Marktplatz lernen will. Hierfür erhält er/sie eine Erlaubniskarte.

  • grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.

  • aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.

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