2-Zi.-Whg. im MFH
70 qm Wfl., EBK
kleiner BKL, keine HT
WM-Anschluss und KR verfügbar
nur NR, KM 320 €
+ 80 € NK, 3 KM KT
Chiffre 34567
Beim Mieten einer Wohnung wird meist eine Kaution verlangt. Das ist eine Sicherheit für den Vermieter in Geldform, damit möchte er absichern, dass die Wohnung wieder ordentlich und unbeschädigt verlassen wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Kaution/Teile davon für Reparaturen einbehalten werden. Die Kaution entspricht i.d.R. drei Kaltmieten.
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