• Die Mietanzeige
  • MNWeG
  • 19.09.2024
  • AES
  • 10
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Die Kos­ten für eine An­zei­ge z.B. in der Zei­tung be­rech­nen sich nach der Länge. Daher wer­den oft Ab­kür­zun­gen ver­wen­det. In­for­mie­re dich unter dem Link und be­schrif­te die An­ga­ben in der An­zei­ge.

2-Zi.-Whg. im MFH





70 qm Wfl., EBK





klei­ner BKL, keine HT



WM-​Anschluss und KR ver­füg­bar





nur NR, KM 320 €





+ 80 € NK, 3 KM KT





Chif­fre 34567

Kau­ti­on

Beim Mie­ten einer Woh­nung wird meist eine Kau­ti­on ver­langt. Das ist eine Si­cher­heit für den Ver­mie­ter in Geld­form, damit möch­te er ab­si­chern, dass die Woh­nung wie­der or­dent­lich und un­be­schä­digt ver­las­sen wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Kau­ti­on/Teile davon für Re­pa­ra­tu­ren ein­be­hal­ten wer­den. Die Kau­ti­on ent­spricht i.d.R. drei Kalt­mie­ten.

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Be­rech­ne die Kau­ti­on für die An­zei­ge oben.
3
For­mu­lie­re die An­zei­ge zu einem Text um.
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Wie hoch ist die mo­nat­li­che Warm­mie­te?
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Kreativ-​Tipp: Er­stel­le eine An­zei­ge für dein ei­ge­nes Zim­mer und füge sie dem Ma­te­ri­al bei.
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