Ablauf der Graduierung
Möchte ein/eine LernpartnerIn graduieren, so bespricht er/sie dies mit seiner
Lernbegleitung während eines Coaching-Gesprächs. Befürwortet die Lernbegleitung die Ausbildung, wird der Ausbildungsvertrag ausgefüllt und muss vom/von der LernpartnerIn und der Lernbegleitung unterschrieben werden.
Nach der Unterschrift der eigenen Lernbegleitung benötigt der/die LernpartnerIn noch vier weitere Unterschriften. Zwei Unterschriften müssen von Lernbegleitungen der eigenen Quadriga sein. Die anderen beiden Unterschriften können von beliebigen weiteren Lernbegleitungen der ASW eingeholt werden. Diese müssen jedoch in der Lage sein, eine angemessene Einschätzung geben zu können.
Die Lernbegleitungen können der Ausbildung zustimmen oder sich - unter Angabe von Gründen - gegen eine Ausbildung aussprechen. Stimmt eine Lernbegleitung der Ausbildung nicht zu, wird die Ausbildung abgebrochen.
Stimmen alle Lernbegleitungen zu, beginnt die Ausbildung. Dies bedeutet, dass der/die LernpartnerIn im Verlauf der nächsten drei Wochen ganz besonders auf die Einhaltung seiner/ihrer Pflichten hin beobachtet wird. Während dieser Zeit gelten für den/die LernpartnerIn die Rechte (Erlaubniskarte als Ausweis-Ersatz) und Pflichten des angestrebten Status.
Erreicht der/die LernpartnerIn innerhalb der drei Wochen mehr als drei Mal ein
Ausbildungsziel nicht, wird die Ausbildung abgebrochen.
Andernfalls hat der/die LernpartnerIn den neuen Lernstatus erreicht. Dieser Erfolg wird in DiLer vermerkt und der Ausbildungsvertrag zu den Akten gelegt. Der/Die LernpartnerIn erhält außerdem den neuen Status (und ggfs. Ausweis).
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/erlaeuterungen-zum-ablauf-der-graduierung-gddfa3sn
Ablauf der Degradierung
Erfüllt ein/eine LernpartnerIn die Pflichten nicht, kann ihm/ihr dieser aberkannt werden und er/sie wird degradiert bzw. heruntergestuft, ggf. auch um mehrere Stufen. Selbstverständlich kann es auch Gründe für eine Degradierung geben, die nicht auf dem Ausbildungsvertrag, bzw. in den Pflichten des jeweiligen Status vermerkt sind (z.B. bei allgemeinen Verstößen gegen das Schulleitbild).
Eine Degradierung kann nur von der persönlichen Lernbegleitung oder der Schulleitung ausgesprochen werden. Alle anderen Lernbegleitungen können lediglich eine „Empfehlung“ aussprechen und Verwarnungen in DiLer eintragen (s.u.).
Die Degradierung muss nicht angekündigt werden und sollte unmittelbar nach dem jeweiligen Verstoß erfolgen.
Der/Die LernpartnerIn kann die Degradierung akzeptieren (und muss diese dann unterschreiben) oder kann Berufung vor dem LernpartnerInnengespräch einreichen, sofern er/sie die Degradierung für unberechtigt hält. Die Degradierung bleibt in diesem Falle so lange gültig, bis das LernpartnerInnengespräch gegebenenfalls anders entschieden hat.
Die Degradierung wird in DiLer vermerkt. Die Eltern sollten durch einen Schultagebucheintrag auf die Änderung des Status hingewiesen werden.
Gründe für eine Degradierung:
Eine Degradierung kann dann durchgeführt werden, wenn der/die LernpartnerIn entgegen der Lernhausordnung, entgegen der Graduierungsregeln, entgegen des Leitbildes oder entgegen persönlicher Absprachen handelt.
Bei kleineren Verstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, die im DiLer-Schultagebuch in der Kategorie „Lernpartnerstatus“ als Zukunftseintrag (4 Wochen vordatieren) dokumentiert werden muss. Diese Verwarnung verliert nach diesen 4 Wochen ihre Gültigkeit.
Verstößt der/die LernpartnerIn innerhalb dieser 4 Wochen ein drittes Mal gegen geltende Regeln, Absprachen und/oder Schulleitbild, ist eine Degradierung durchzuführen.
Ist der Verstoß schwerwiegender, ist die Degradierung ohne Verwarnung durchzuführen.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/erlaeuterungen-zum-ablauf-der-graduierung-gddfa3sn


