Aus der Angabe, dass der Punkt S(x1∣0) ein Sattelpunkt ist, folgt:
f(x1)=0
f′(x1)=0
f′′(x1)=0
f′′′(x1)=0
Um zu überprüfen, ob bei g(x) einen Sattelpunkt vorliegt, werden die Ableitungen der Funktion mithilfe der Produktregel bestimmt:
g′(x)=f′(x)⋅x + f(x)
g′′(x)=f′′(x)⋅x + f′(x)+f′(x)=f′′(x)⋅x + 2⋅f′(x)
g′′′(x)=f′′′(x)⋅x + f′′(x)+2⋅f′′(x)=f′′′(x)⋅x + 3⋅f′(x)
Der x-Wert x1 wird in die Ableitungen eingesetzt:
g′(x1)=f′(x1)⋅x1 + f(x1)
g′′(x1)=f′′(x1)⋅x1 + 2⋅f′(x1)
g′′′(x1)=f′′′(x1)⋅x1 + 3⋅f′(x1)
In den Ableitungen werden die Werte von oben (also immer null) eingesetzt:
g′(x1)=0⋅x1 + 0
g′′(x1)=0⋅x1 + 2⋅0
g′′′(x1)=f′′′(x1)⋅x1 + 3⋅0
Aus der Zusammenfassung folgt, dass die erste und die zweite Ableitung jeweils null sind. Bei der dritten Ableitung bleibt das Produkt f′′′(x1)⋅x1 stehen. Da bekannt ist, dass beide Faktoren ungleich null sind, muss auch das Produkt ungleich null sein.
g′(x1)=0
g′′(x1)=0
g′′′(x1)=f′′′(x1)⋅x1=0
Somit sind alle Bedingungen für einen Sattelpunkt der Funktion g(x) an der Stelle x1 erfüllt.