• Gesetzeslage in Deutschland
  • MNWeG
  • 07.02.2024
  • AES
  • 10
  • Arbeitsblatt
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Health-​Claims-Verordnung

Die Ver­ord­nung gilt seit 2007 in allen EU Staa­ten. Sie dient dem Schutz des Ver­brau­chers und soll ihn vor Ir­re­füh­rung schüt­zen. Der Ver­brau­cher soll in der Lage sein, sich eigen-​verantwortlich um eine ge­sun­de und aus­ge­gli­che­ne Er­näh­rung zu küm­mern. Le­bens­mit­tel dür­fen nur noch nährwert-​ und ge­sund­heits­be­zo­ge­ne An­ga­ben ent­hal­ten. Diese Claims müs­sen auf einer Liste ste­hen, der so­ge­nann­ten Po­si­tiv­lis­te, die die EU er­stellt hat. Er­laubt sind z.B. all­ge­mei­ne Aus­sa­gen wie "Cal­ci­um ist wich­tig für ge­sun­de Kno­chen" oder Aus-​sagen zur Ver­rin­ge­rung eines Krank­heits­ri­si­kos wie "Cal­ci­um kann zur Ver­rin­ge­rung des Osteoporose-​Risikos bei­tra­gen". Es dür­fen aber keine hei­len­den Ver­spre­chen ge­macht wer­den wie "Hilft zur Lin­de­rung von Er­käl­tun­gen". Für er­näh­rungs­be­zo­ge­ne An­ga­ben muss das Le­bens­mit­tel einem vor­ge­ge­be­nen Nahr­wert­pro­fil ent­spre­chen und kann dann Sätze wie "reich an Vit­amin C" ver­wen­den.

Wie man sieht hat die EU stren­ge Vor­ga­ben für Ge­sund­heits­wer­bung auf Le­bens­mit­tel und trotz­dem be­män­gelt der Ver­brau­cher­schutz zu große Schlupf­lö­cher und zu wenig Kon­se­quen­zen für Fir­men, die ihrer Ver­ant­wor­tung nicht nach­kom­men.
Lies den Ar­ti­kel unter dem QR Code.
1
Be­wer­te die Ver­ga­be von Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln an Kin­der.
2
Be­ur­tei­le diese zwei Aus­sa­gen.

  • Zucker-​ und Fett­bom­ben mit Ge­sund­heits­ver­spre­chen





  • Kein Vitamin-​C-Mangel in Deutsch­land
3
Setzt euch wie­der in der Grup­pe zu­sam­men und dis­ku­tiert eure zuvor er­fun­de­nen Slo­gans. Sind sie ge­setz­lich er­laubt? Wie be­wer­test du all­ge­mein die Re­ge­lun­gen in Deutsch­land.
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