Die Verordnung gilt seit 2007 in allen EU Staaten. Sie dient dem Schutz des Verbrauchers und soll ihn vor Irreführung schützen. Der Verbraucher soll in der Lage sein, sich eigen-verantwortlich um eine gesunde und ausgeglichene Ernährung zu kümmern. Lebensmittel dürfen nur noch nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben enthalten. Diese Claims müssen auf einer Liste stehen, der sogenannten Positivliste, die die EU erstellt hat. Erlaubt sind z.B. allgemeine Aussagen wie "Calcium ist wichtig für gesunde Knochen" oder Aus-sagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos wie "Calcium kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen". Es dürfen aber keine heilenden Versprechen gemacht werden wie "Hilft zur Linderung von Erkältungen". Für ernährungsbezogene Angaben muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nahrwertprofil entsprechen und kann dann Sätze wie "reich an Vitamin C" verwenden.
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- Zucker- und Fettbomben mit Gesundheitsversprechen
- Kein Vitamin-C-Mangel in Deutschland
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