Die Verordnung gilt seit 2007 in allen EU Staaten. Sie dient dem Schutz des Verbrauchers und soll ihn vor Irreführung schützen. Der Verbraucher soll in der Lage sein, sich eigenverantwortlich um eine gesunde und ausgeglichene Ernährung zu kümmern. Lebensmittel dürfen nur nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben enthalten. Diese Claims müssen auf einer Liste stehen, der sogenannten Positivliste, die die EU erstellt hat. Erlaubt sind z.B. allgemeine Aussagen wie "Calcium ist wichtig für gesunde Knochen" oder Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos wie "Calcium kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen". Es dürfen aber keine heilenden Versprechen gemacht werden wie "Hilft zur Linderung von Erkältungen". Für ernährungsbezogene Angaben muss das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen und kann dann Sätze wie "reich an Vitamin C" verwenden.
Wie man sieht, hat die EU strenge Vorgaben für Gesundheitswerbung auf Lebensmittel und trotzdem bemängelt der Verbraucherschutz zu große Schlupflöcher und zu wenig Konsequenzen für Firmen, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Lies den Artikel unter dem QR Code.
Sie nutzen einen Browser mit dem mnweg.org nicht einwandfrei funktioniert. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Sie verwenden eine ältere Version Ihres Browsers. Es ist möglich, dass mnweg.org mit dieser Version nicht einwandfrei funktioniert. Um mnweg.org optimal nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie einen dieser kostenlosen Browser: