
Der/Die NeustarterIn hat das Recht …
während der LA-Zeiten selbständig an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu lernen.
nach Absprache mit und unter Aufsicht seiner/ihrer Lernbegleitung alle Materialien, das iPad, Strukturen und Räume zu nutzen, die ihm/ihr beim Lernen helfen. Muss er/sie hierzu zwingend das Lernatelier verlassen, erhält er/sie eine schriftliche und zeitlich begrenzte Erlaubnis seiner/ihrer Lernbegleitung (Erlaubniskarte).
an allen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
auf größtmögliche Unterstützung und Zuwendung durch seine/ihre Lernbegleitung.
den Fachunterricht 5 Minuten vor Beginn aufzusuchen.
Der/Die NeustarterIn hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
seine/ihre Lernbegleitung zu fragen, wenn er/sie den Arbeitsplatz verlassen will. Ist die persönliche Lernbegleitung kurzzeitig nicht anwesend, verlässt der/die NeustarterIn seinen/ihren Arbeitsplatz im Normalfall nicht.
die Nutzung des iPads während der Schulzeit immer mit der Lernbegleitung abzusprechen.
seine/ihre Lernbegleitung um Erlaubnis zu fragen, wenn er/sie einen Gelingensnachweis schreiben will.
seine/ihre Lernbegleitung um Erlaubnis zu fragen, wenn er/sie in der Mittagszeit an seinem/ihrem Arbeitsplatz lernen möchte. Diese händigt ihm/ihr dann eine schriftliche und zeitlich begrenzte Erlaubniskarte aus.
auf der WIWO-Tafel seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.
grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.

Der/Die StarterIn hat zusätzlich zu den Rechten des vorangehenden Status das Recht …
sich Materialien selbständig aus der Materialbibliothek zu holen.
Lernorte im Lernhaus in Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung zu wählen (Coaching- und Beratungsräume sowie nicht einsehbare Räume ausgenommen).
Gelingensnachweise nach eigenem Ermessen zu schreiben.
sein/ihr iPad nach eigenem Ermessen zum Lernen zu nutzen. Er/Sie muss dies jederzeit belegen können.
andere digitale Hardware mit Erlaubniskarte zu nutzen.
nach Absprache mit der Lernbegleitung mit Kopfhörern heruntergeladene Musik zu hören.
ohne gesonderte Erlaubnis während der Mittagspause am Platz im Lernatelier zu lernen.
in der Mittagszeit mit Erlaubniskarte der Lernbegleitung auf dem Marktplatz zu lernen.
Der/Die StarterIn hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
seinen/ihren Lernplan größtenteils selbständig zu führen.
sich selbständig Ziele zu setzen und daran zu arbeiten.
Termine konsequent einzuhalten.
auf der WIWO-Tafel zuverlässig seinen/ihren Aufenthaltsort anzuzeigen.
mit seiner/ihrer Lernbegleitung abzusprechen, wenn er/sie auf dem Marktplatz lernen will. Hierfür erhält er/sie eine Erlaubniskarte.
grundsätzlich eigenständig Ordnung an seinem/ihrem Arbeitsplatz zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/merkkarten-u0xhl7on

Der/Die DurchstarterIn hat zusätzlich zu den Rechten der vorangehenden Status das Recht …
sich auch während der LA-Zeit (11:35 - 12:00/12:20 Uhr) unter Mitführung seines/ihres DurchstarterInnen-Ausweises nach vorheriger Absprache und anschließender Verabschiedung in die Pause mit seiner/ihrer Lernbegleitung frei auf dem Schulgelände zu bewegen und die Mediothek zu besuchen.
alle Lernräume sowie das Schulgelände (ausgenommen: rotes Lernhaus // Ausnahme für Durchstarter Phase 10, diese dürfen auch den Roten Marktplatz besuchen) unter Mitführung des Durchstarter-Ausweises zum Lernen zu nutzen. Auf Bitte von Lernbegleitungen hat er/sie diese Räume jedoch zu verlassen.
jederzeit Gelingensnachweise zu schreiben.
digitale Hardware unter Mitführung seines/ihres Durchstarter-Ausweises jederzeit zu nutzen.
in der Mittagspause unter Mitführung seines/ihres Durchstarter-Ausweises und mit Erlaubnis seiner/ihrer Eltern (muss in DiLer vermerkt sein) die Bäckerei Rauch im Ortskern zu besuchen. Hierzu geht er/sie zügig hin und zurück und hält sich nicht weiter außerhalb des Schulgeländes auf.
in der Mittagszeit unter Mitführung seines/ihres Durchstarter-Ausweises im Lernhaus zu lernen.
jederzeit mit Kopfhörern heruntergeladene Musik im Lernhaus zu hören.
seinen/ihren Arbeitsplatz in der Lernzeit nach Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung
zu verlassen.
ein eigenes DiLer Hintergrundbild auszuwählen (angemessener Inhalt).
Der/Die DurchstarterIn hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
auch in Abwesenheit von Lernbegleitungen, anderen LernpartnerInnen bei der Umsetzung des Schulleitbildes und der Beachtung der Lernhausordnung zu helfen und diese unter Umständen respektvoll auf Fehlverhalten hinzuweisen oder eine Lernbegleitung hierüber zu informieren.
seiner/ihrer Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden.
seinen/ihren Lernplan selbständig, ordentlich und zielorientiert zu führen.
sich selbständig Ziele zu setzen und diese in für ihn/sie angemessener Zeit zu erreichen.
seinem/ihrem Leistungsstand entsprechend gut voranzukommen.
Termine zuverlässig einzuhalten.
darauf zu achten, dass alle Angaben in DiLer korrekt sind.
auf der WIWO-Tafel seinen/ihren Aufenthaltsort zuverlässig anzuzeigen.
seinen/ihren Arbeitsplatz selbständig und konstant in Ordnung zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/merkkarten-u0xhl7on

Der Lernprofi hat zusätzlich zu den Rechten der vorangehenden Status das Recht …
sich während der Lernatelierzeit unter Mitführung seines/ihres LERNPROFI-Ausweises frei auf dem Schulgelände zu bewegen, die Mediothek zu besuchen oder nach Rücksprache
mit seiner/ihrer Lernbegleitung das Schulgelände zu verlassen. In letzterem Fall muss dies in DiLer vermerkt werden.
digitale Hardware jederzeit unter Mitführung seines/ihres LERNPROFI-Ausweises zu
nutzen. Hierzu gehört auch der Kopierer.
nach Absprache mit seiner/ihrer Lernbegleitung, den Eltern und der betroffenen Fachbegleitungen den offiziellen Unterrichtszeiten fernzubleiben. Dies muss in DiLer unter den Kategorien ‚Home Schooling‘ und ‚Entschuldigte Abwesenheit‘ dokumentiert sein.
sich seine/ihre Pausenzeiten individuell zu planen.
seinen/ihren Arbeitsplatz in der Lernzeit zu verlassen.
Der Lernprofi hat die Pflicht …
sich an das Schulleitbild zu halten.
sich an die Lernhausordnung zu halten.
sich an persönliche Vereinbarungen mit Lernbegleitungen zu halten.
auch in Abwesenheit von Lernbegleitungen, anderen LernpartnerInnen bei der Umsetzung des Schulleitbildes und der Beachtung der Lernhausordnung zu helfen und diese unter Umständen respektvoll auf Fehlverhalten hinzuweisen oder eine Lernbegleitung hierüber zu informieren.
seiner/ihrer Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden.
sich selbständig Ziele zu setzen und diese auch in für ihn/sie angemessener Zeit zu erreichen.
seinem/ihrem Leistungsstand entsprechend sehr gut voranzukommen und in allen
Fächern mindestens zufriedenstellende Leistungen zu erbringen (Notendurchschnitt: mindestens 2,5; keine Note schlechter als 3,5).
Termine zuverlässig einzuhalten.
darauf zu achten, dass alle Angaben in DiLer vollständig und korrekt sind.
auf der WIWO-Tafel seinen/ihren Aufenthaltsort zuverlässig anzuzeigen.
konstant Tutorate (Inputs, Ensembleleitung, Lernhilfe, Lernangebote …) zu übernehmen.
seinen/ihren Arbeitsplatz selbständig und konstant in Ordnung zu halten.
aufgesuchte Lernorte, die er/sie verlässt, aufgeräumt und ordentlich zu hinterlassen.
mindestens halbjährlich bei der Lernbegleitung nachzuweisen (Halbjahr: Halbjahresinformation; Schuljahresbeginn: Zeugnis; Tutorate), dass er/sie die Anforderungen des Lernprofis weiterhin erfüllt.
Anmerkungen
Die aktuell gültige Status-Merkkarte mit den Rechten und Pflichten hängt jeweils an der Pinnwand eines/einer jeden Lernpartners/Lernpartnerin.
Anmerkungen
LernpartnerInnen mit Status DurchstarterIn oder Lernprofi haben das Recht auf einen Ausweis und benötigen diesen, um von ihren besonderen Rechten Gebrauch machen zu können.
Die Ausweisvorlagen in editierbares Version findet man in der Nextcloud unter Vorlagen im Bereich Graduierung.
https://editor.mnweg.org/mnw/dokument/merkkarten-u0xhl7on


