• Mit Konflikten umgehen
  • MNWeG
  • 19.09.2024
  • AES
  • 9
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Die un­ter­schied­li­chen Kon­flikt­lö­se­stra­te­gien las­sen sich in 4 Be­rei­che ein­tei­len:

Flucht



Einer oder sogar beide ver­las­sen

das Ge­sche­hen, ohne dass eine

Lö­sung ge­fun­den wurde.

Beide Kon­flikt­par­tei­en haben ihre Lö­sung nicht durch­ge­setzt. Sie kön­nen ag­gres­siv, trau­rig oder un­zu­frie­den sein. Auch hier ist der Kon­flikt in sei­ner Ur­sa­che nicht ge­löst.

Kampf



Ein Kampf fin­det kör­per­lich statt.

Der Geg­ner wird ver­nich­tet oder

ge­zwun­gen, sich zu un­ter­wer­fen. Der Sie­ger fühlt sich gut. Der Ver­lie­rer kann sich ge­de­mü­tigt oder ohn­mäch­tig füh­len. Der Kon­flikt ist in sei­ner Ur­sa­che nicht ge­löst.



Aus­han­deln



Aus­han­deln fin­det durch Ge­sprä­che

statt. Ge­mein­sam wird eine Lö­sung

ge­fun­den. Ein un­ab­hän­gier Drit­ter kann

hel­fen, eine Ei­ni­gung zu fin­den (z.B. Streit­schlich­ter). Die Kon­flikt­geg­ner kön­nen ge­mein­sam eine Ent­schei­dung fäl­len oder sich auf einen Kom­pro­miss ei­ni­gen.



  1. Stand­punk­te klä­ren - In­ter­es­sen be­nen­nen - nicht un­ter­bre­chen

2. Nach­fra­gen - Sicht­wei­se des an­de­ren ver­ste­hen

3. Lö­sungs­an­ge­bo­te ma­chen

4. Sich ei­ni­gen - ge­mein­sa­me Lö­sung for­mu­lie­ren

Ge­set­ze /Re­geln



...bil­den hier die Grund­la­ge.

Der Kon­flikt wird durch

einen un­ab­hän­gi­gen Drit­ten ge­löst. Das kann zum Bei­spiel ein Rich­ter in einem Ge­richt sein. Die Strei­ten­den müs­sen sich an die fest­ge­leg­ten Re­geln hal­ten. Es kann hier Ver­lie­rer und Sie­ger geben. Die ei­gent­li­che Ur­sa­che kann aber wei­ter­hin ein Pro­blem dar­stel­len.

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