Abkürzung für gentechnisch veränderte Organismen. Dies spielt vor allem in der Lebenmittelherstellung eine große Rolle. Darunter fallen auch Produkte, die mit GVO hergestellt wurden oder solche enthalten wie z.B. Hefe und Stärke. Fallen diese Anteile unter 0.9% müssen sie nicht gekennzeichnet werden. Gv Mikroorganismen, die zur Herstellung von z.B. Farbstoffen, Geschmacksverstärkern und Enzymen verwendet werden, sind sogar gar nicht kennzeichnungspflichtig, da sie nicht im Produkt direkt enhalten sind. Das heißt in nahezu allen kombinierten Produkten kann Gentechnik enthalten sein.
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