• Produkte mit Gentechnik
  • MNWeG
  • 19.09.2024
  • AES
  • 10
  • Arbeitsblatt
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GVO

Ab­kür­zung für gen­tech­nisch ver­än­der­te Or­ga­nis­men. Dies spielt vor allem in der Le­ben­mit­tel­her­stel­lung eine große Rolle. Dar­un­ter fal­len auch Pro­duk­te, die mit GVO her­ge­stellt wur­den oder sol­che ent­hal­ten wie z.B. Hefe und Stär­ke. Fal­len diese An­tei­le unter 0.9% müs­sen sie nicht ge­kenn­zeich­net wer­den. Gv Mi­kro­or­ga­nis­men, die zur Her­stel­lung von z.B. Farb­stof­fen, Ge­schmacks­ver­stär­kern und En­zy­men ver­wen­det wer­den, sind sogar gar nicht kenn­zeich­nungs­pflich­tig, da sie nicht im Pro­dukt di­rekt en­hal­ten sind. Das heißt in na­he­zu allen kom­bi­nier­ten Pro­duk­ten kann Gen­tech­nik ent­hal­ten sein.

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Sieh dir das Video an und stel­le die In­for­ma­ti­o­nen in einem struk­tu­rier­ten Mind­map auf einem Ex­tra­blatt dar. Be­gin­ne so:
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Über­prü­fe die Aus­sa­gen auf ihre Rich­tig­keit.
rich­tig
falsch
Bei Wurst und Käse war si­cher keine Gen­tech­nik im Spiel.
Zu­satz­stof­fe, die mit Gen­tech­nik her­ge­stellt wur­den, müs­sen nicht ge­kenn­zeich­net wer­den.
Man darf mit gv En­zy­men, Bak­te­ri­en und Hefe alles pro­du­zie­ren, ohne es zu kenn­zeich­nen.
Zu­satz­stof­fe, Ge­schmacks­ver­stär­ker, Farb­stof­fe und Stär­ke sind un­be­denk­lich.
Man kann sich si­cher sein, dass in Zu­cker und Honig keine Gen­tech­nik steckt.
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GV Pflanzen und ihre Produkte. Ordne zu!
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  • Raps
  • Soja
  • Maisstärke
  • Sojaeiweis
  • Traubenzucker
  • Zucker
  • Stärke
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  • Lecithin
  • Öl
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