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So­zi­al­ver­si­che­run­gen (ge­setz­lich)

Zu den So­zi­al­ver­si­che­run­gen ge­hö­ren 5 Ver­si­che­run­gen, die ge­setz­lich fest­ge­legt sind: Un­fall­ver­si­che­rung, Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung, Kran­ken­ver­si­che­rung, Pfle­ge­ver­si­che­rung, Ren­ten­ver­si­che­rung.

Auch deren Höhe ist im Pro­zent­satz fix und be­rech­net sich vom je­wei­li­gen Brut­to­ein­kom­men. Wer also mehr ver­dient, zahlt mehr ein und ist somit so­li­da­risch ge­gen­über der Ge­sell­schaft, be­kommt aber spä­ter auch mehr raus. Der Bei­trag geht so­fort vom Ge­halt ab und ist auf der Lohn­ab­rech­nung er­sicht­lich. Das Prin­zip ist sim­pel: So­lan­ge du ar­bei­ten kannst, zahlst du in die Ver­si­che­rungs­kas­sen ein. Ge­rätst du in Not, z.B. durch einen Un­fall oder Ar­beits­lo­sikg­keit oder kannst im Alter nicht mehr ar­bei­ten, be­kommst du Geld von den Ver­si­che­run­gen und kannst dir somit dein Exis­tenz­mi­ni­mum si­chern. Da es in Deutsch­land Pflicht ist, sind 90% der Be­völ­ke­rung so­zi­al­ver­si­chert. Kin­der und nicht er­werbs­tä­ti­ge Ehe­part­ner sind ein­ge­schlos­sen.

1
Lade dir das Ar­beits­heft So­zi­al­po­li­tik her­un­ter und spei­che­re es ab. Lies auf Seite 4, für was die ein­zel­nen Ver­si­che­run­gen ste­hen. Löse an­schlie­ßend die Fälle, wer nimmt wel­che Ver­si­che­rung in An­spruch?

Marc:

Han­nah: Mesut:

Jas­mi­ne: Tho­mas:

2
Mit dem Start dei­ner Aus­bil­dung be­zahlst du das erste Mal Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Deine Ge­halts­ab­rech­nung als Azubi könn­te wie auf Seite 6 aus­se­hen.

Warum?

Welche Versicherung ist nicht aufgeführt?
Arbeitgeber (Betrieb) und Arbeitnehmer (Azubi) übernehmen jeweils die Hälfte der Beträge.
3
Über­tra­ge dein „Ge­halt“ vom „AB: Ein un­ab­hän­gi­ges Leben“ in die Brut­to­spal­te. Be­rech­ne die So­zi­al­ver­si­che­rungs­be­trä­ge gemäß den Pro­zent­an­ga­ben auf S. 6 und das Net­to­ge­halt.

Brutto

KV

RV

AV

PV

Netto



4
Lies dir Seite 5 durch und über­prü­fe dein Wis­sen mit den APPS.
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