Jugendhilfe im Strafverfahrenumbenannt wurde.
Zusätzliche Infos findest du unter
https://beratung.derechtratgeber/jugendgerichtshilfe-jugendhilfe-im-strafverfahren_frehbj
.dass bei einem Jugendgerichtsverfahren die Zusammenarbeit der Jugendlichen mit der „Jugendhilfe im Strafverfahren“ verpflichtend ist? Angeklagte müssen den Gesprächstermin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe wahrnehmen. Verweigern sie dort die Mitarbeit, wird der Jugendrichter bzw. die Jugendrichterin darüber informiert.
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